Starker Partner.
Für Kölns Gastronomie.
Getränke
Beratung
Service
Wer wir sind
Getränkefachgroßhandel und Gastronomieberatung in einem.
Schnelle Hilfe und praxisbezogene Beratung sind unsere Stärken. Wir lieben Kölns Gastronomie und das leben wir auch: Gemeinsam mit unseren Kunden möchten wir die Lokale dieser Stadt nach vorne bringen.
Services
Das LHL-Team kommt selbst aus der Gastronomie und kennt die Branche aus erster Hand. Dieses Wissen macht uns stark. Defekte Schankanlage? Die Lüftung funktioniert nicht optimal? Deine Karte braucht den Blick über den Tellerrand? Wir finden Lösungen!
Beratung
Ob Gastronom, Einsteiger, ob Hauseigentümer oder Verpächter eines Lokals: LHL berät zu Konzept, Standort, Finanzierung, Einrichtung und Konzessionsfragen. Fragen zum Tagesgeschäft? Personal oder stimmigen Angebot für Deine Gäste? Wir sind für Dich da.
Sortiment
Beratung & Services
Unsere Leistungen für Dein Lokal
Betriebswirtschaft & Bürokratie
Betriebsführung & Tagesgeschäft
Getränke
Alles, was deine Gastronomie braucht
Wer im Rheinland eine Wirtschaft, ein Restaurant oder eine Kneipe führt, der braucht „seine“ Getränkeauswahl. Sie entscheidet mit über Deinen Erfolg. Kölsch einer unserer starken Marken ist natürlich in der Domstadt gesetzt. Aber auch eine feine Weinauswahl ist Deine Visitenkarte – ebenso wie ausgesuchte regionale oder trendige Produkte.
- Kölsch & Biere in Fass & Flasche
- Deutscher Winzer, auch alkoholfrei
- Mineralwasser aus der Region
- Alkoholfreie Getränke
- Erfrischungsgetränke & Säfte
- Ausgewählte neue Produkte & Trendgetränke
Unsere Kunden
Über 150 Kölner Gastronomien vertrauen uns
Vom Brauhaus bis zur Eventlocation: LHL beliefert und berät ein breites Spektrum an Kölner Gastronomie – persönlich und auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten.
- Brau- und Wirtshäuser
- Restaurants (deutsch / international / mediterran)
- Kneipen
- Trendgastronomie
- Hotels
- Sportgastronomie
- Eventlocations
Das sagen unsere Kunden
Schlüter Martin14 Oktober 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
So geht berufliche Partnerschaft. Fair, loyal, immer mit einem offenen Ohr und oftmals unsere „Welt rettend“ durch Flexibilität & Hilfsbereitschaft. Da ist man gerne Kunde. „Mer all sin Kölle“, „he hält mer zesamme“, das und vieles mehr, wird hier professionell und mit Herz gelebt.
Jürgen “Mr. Brown” Leyde-Nagi21 September 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir sind seit nunmehr sieben Jahren stolzer Kunde der LHL und äußerst zufrieden, sowohl mit dem Außendienst und der Auslieferung als auch mit der Geschäftsführung. Insgesamt erleben wir die Zusammenarbeit als äußerst kompetent, zuverlässig und fair. Auf viele weitere Jahre erfolgreicher Zusammenarbeit!
Michael Schael6 November 2022Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnell, günstig und immer ansprechbar. Hier wird auch am Samstag um 19 Uhr noch geholfen.
Bernd Lip9 Dezember 2021Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was gilt überhaupt in Deutschland als Gaststätte?
Das regelt das Gaststättengesetz (GastG). Es gilt seit 1970 und regelt die Voraussetzungen für den Betrieb einer Gaststätte. Als Gaststätte gilt demnach „jeder Betrieb, der Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet.“ Dazu gehören u. a. Bars, Kneipen, Restaurants, Cafés. Eine Gaststätte ist für die Öffentlichkeit oder für einen bestimmten Kreis zugänglich. Wichtig für Gründer ist die Gewerbeordnung (GewO): Sie regelt die Ausübung von Gewerben in Deutschland, gibt also die rechtlichen Rahmenbedingungen vor.
Was ist eine Gaststättenerlaubnis oder Konzession?
Das ist die zentrale rechtliche Grundlage, um in Deutschland ein Lokal, ein Restaurant, Café oder eine Bar zu eröffnen. Nur damit darfst Du in Deinem Betrieb alkoholische Getränke ausschenken und eine Gaststätte betreiben. Mit der Gaststättenerlaubnis zeigst Du Behörden und Gästen, dass Du einen professionellen Betrieb hast. Jedes Bundesland hat jedoch seine eigenen Regeln zu den rechtlichen Anforderungen. In einigen Ländern reichst Du einen Antrag ein, in anderen wie in NRW genügt eine einfache Anzeige. Die Kosten für den Antrag sind ebenfalls länderabhängig, liegen in der Regel bei rd. 500,- €. Ebenfalls Pflicht ist Deine Zuverlässigkeitserklärung und ein IHL-Sachkundeausweis.
Ich brauche eine Konzession für eine Kölner Gaststätte – was gilt in NRW?
Für NRW und damit Köln brauchst Du tatsächlich keine klassische Gaststättenerlaubnis – auch nicht, wenn Du Alkohol ausschenkst. Es reicht die Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO). Aber auch das Verfahren hier ist komplex und Du solltest es in aller Ernsthaftigkeit und mit dem Wissen um Deine Verantwortlichkeiten angehen. Insgesamt gilt im Rheinland die Anzeigepflicht nach Landesrecht mit behördlicher Kontrollbefugnis. Rechtliche Grundlage sind das Ordnungsrecht und die Gewerbeordnung. Der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit gilt. Ebenso wird die Räumlichkeit einer Eignungsprüfung unterzogen: Gaststätten müssen den Anforderungen an Brand-, Lärm-, Gesundheits- und Jugendschutz entsprechen, geltende Auflagen müssen eingehalten werden.
Wie weise ich meine Zuverlässigkeit für einen Gastro-Betrieb nach?
Um eine Gastronomie zu eröffnen und um die Gaststättenerlaubnis bzw. Konzession zu beantragen, musst Du Deine Zuverlässigkeit und sog. Sachkunde nachweisen. Für Deine persönliche Eignung reichst Du das polizeiliche Führungszeugnis ein sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Der Gesetzgeber stellt mit der Prüfung dieser Unterlagen etwa sicher, dass keine Vorstrafen vorliegen. Mit einem Eintrag zu Alkohol- oder Drogenmissbrauch wird eine Gaststättenerlaubnis abgelehnt. Zusätzlich brauchst Du den Nachweis über eine besondere IHK-Unterrichtung nach § 4 GastG. Auch eine gastronomische Ausbildung oder gleichwertige Nachweise gelten sind relevant!
Welche Unterlagen muss ich für einen Konzessions-Antrag beibringen?
Wenn Du bei der Konzessionsvergabe und den Behördengängen bei der Stadt Köln Unterstützung benötigt,
ist LHL für Dich da. Du benötigst in der Regel folgende Unterlagen, die Du mit Sorgfalt vorbereiten solltest:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Nachweis über die IHK-Unterrichtung nach § 4 GastG
- Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag für die Betriebsräume
- Baupläne oder Baubeschreibung
- Gesundheitszeugnisse für Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt